16 (2) Sa 50/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-30, 16 (2) Sa 50/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-30, 16 (2) Sa 50/00
16 (2) Sa 50/00Labour CourtMay 30, 2000
Regest
Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (2) Sa 50/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-30
Aktenzeichen: 16 (2) Sa 50/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0530.16.2SA50.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 242 BGB, § 611 BGBFürsorgepflicht
Leitsätze
Zur Frage der Fürsorgepflichtverletzung und Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn eine Behörde entgegen einer Weisung der Aufsichtsbe hörde bei Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin wegen Kinderbetreuung (Teilzeitarbeit) nicht auf die Möglichkeit einer Befristung der Vertragsänderung hinweist.
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.10.1999 6 Ca 2886/99 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Streitwert: unverändert (7.200,-- DM).
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.