Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 4 (14) Sa 810/02

4 (14) Sa 810/02Labour CourtNov 13, 2002

Regest

1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle". 2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 (14) Sa 810/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-13

Aktenzeichen: 4 (14) Sa 810/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1113.4.14SA810.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB

Leitsätze

  1. Kein Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet eingestellte Lehrkräfte nach dem Programm "Geld statt Stelle".

  2. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 10.04.2002 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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