Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-07-17, 16 (18) Ta 106/02

16 (18) Ta 106/02Labour CourtJul 17, 2003

Regest

Ein Vergleich, der die Beklagte verpflichtet, "sämtliche Baustellen und Aufträge, an denen der Kläger mitgewirkt hat, nachvollziehbar hinsichtlich des Gewinns abzurechnen ...", hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (18) Ta 106/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-07-17

Aktenzeichen: 16 (18) Ta 106/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0717.16.18TA106.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 794 Abs. 1 Nr. 1, 888 ZPO

Leitsätze

Ein Vergleich, der die Beklagte verpflichtet, "sämtliche Baustellen und Aufträge, an denen der Kläger mitgewirkt hat, nachvollziehbar hinsichtlich des Gewinns abzurechnen ...", hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 19.12.2001 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.11.2001 2 Ca 1004/01 -, dem Gläubiger zugestellt am 12.12.2001, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Festsetzung des Beschwerdewerts erfolgt gesondert.

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