11 (18) Sa 308/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-09-11, 11 (18) Sa 308/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-09-11, 11 (18) Sa 308/03
11 (18) Sa 308/03Labour CourtSep 11, 2003
Regest
Die Bindungswirkung einer Gesamtzusage, die einem bestimmten Arbeitnehmerkreis sowohl durch ein Schriftstück wie durch die Hinterlegung im firmeneigenen Intranet bekannt gegeben wird, kann nicht durch die bloße Herausnahme der Gesamtzusage aus dem Intranet beseitigt werden. Das in ihr enthaltene Vertragsangebot kann deshalb von dem begünstigten Personenkreis auch noch nach Entfernung aus dem Intranet angenommen werden.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (18) Sa 308/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: 11 (18) Sa 308/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0911.11.18SA308.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB §§ 145 ff.
Leitsätze
Die Bindungswirkung einer Gesamtzusage, die einem bestimmten Arbeitnehmerkreis sowohl durch ein Schriftstück wie durch die Hinterlegung im firmeneigenen Intranet bekannt gegeben wird, kann nicht durch die bloße Herausnahme der Gesamtzusage aus dem Intranet beseitigt werden. Das in ihr enthaltene Vertragsangebot kann deshalb von dem begünstigten Personenkreis auch noch nach Entfernung aus dem Intranet angenommen werden.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.02.2003 - 4 Ca 9634/02 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.