Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-11-02, 5 Sa 740/06

5 Sa 740/06Labour CourtNov 2, 2006

Regest

1) Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden. 2) Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 740/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 5 Sa 740/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1102.5SA740.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB Nr. 4, § 55 InsO

Leitsätze

  1. Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB NR. 4. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden.

  2. Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Ar-

beitsgerichts Wesel vom 06.06.2006 - 1 Ca 4144/05 -

und kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

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