4 Sa 1097/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 Sa 1097/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 Sa 1097/07
4 Sa 1097/07Labour CourtAug 22, 2007
Regest
Die "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG bestimmt sich auch bei einem konzernabhängigen Unternehmen ausschließlich nach der wirtschaftlichen Lage dieses als Arbeitgeber verpflichteten Unternehmens und nicht nach der wirtschaftlichen Lage des gesamten Konzerns.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1097/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 4 Sa 1097/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0822.4SA1097.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG, § 17 III BetrAVG
Leitsätze
Die "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG bestimmt sich auch bei einem konzernabhängigen Unternehmen ausschließlich nach der wirtschaftlichen Lage dieses als Arbeitgeber verpflichteten Unternehmens und nicht nach der wirtschaftlichen Lage des gesamten Konzerns.
Tenor
-
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 28.03.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision wird zugelassen.
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