17 Sa 1151/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-12, 17 Sa 1151/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-12, 17 Sa 1151/07
17 Sa 1151/07Labour CourtNov 12, 2007
Regest
1. Kontrollschaffner sind Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Entgeltgruppe 2.010 des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW v. 11.05.2006. 2. Unter Bewachung im Sinne des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW ist jedes dienstliche Aufpassen zu verstehen. Der Begriff wird insoweit in einem weiteren Sinne verwendet als in § 34a GewO.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 1151/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-12
Aktenzeichen: 17 Sa 1151/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1112.17SA1151.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 1 TVG, Ziff. 2.010 LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW
Leitsätze
-
Kontrollschaffner sind Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Entgeltgruppe 2.010 des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW v. 11.05.2006.
-
Unter Bewachung im Sinne des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW ist jedes dienstliche Aufpassen zu verstehen. Der Begriff wird insoweit in einem weiteren Sinne verwendet als in § 34a GewO.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 11 Ca 1359/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.