3 Sa 1007/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-22, 3 Sa 1007/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-22, 3 Sa 1007/07
3 Sa 1007/07Labour CourtJan 22, 2008
Regest
Zu den "mit der Herstellung beschäftigten Arbeitnehmern" i.S.v. § 7 Ziff. 4a MTV Druck zählen grundsätzlich solche Beschäftigten, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Produktion selbst steht (vgl. BAG, Urteil v. 26.02.1985 - 3 AZR 632/82, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge - Druckindustrie). Hierzu können auch reine Wartungs-, Überwachungs- und Umstellungsarbeiten gehören. Dass die (Hilfs-)Tätigkeiten zeitlich versetzt zu dem eigentlichen Druckvorgang anfallen, ist insoweit unerheblich.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 1007/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 3 Sa 1007/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0122.3SA1007.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 TVG, § 7 Ziff. 4 MTV Druck
Leitsätze
Zu den "mit der Herstellung beschäftigten Arbeitnehmern" i.S.v. § 7 Ziff. 4a MTV Druck zählen grundsätzlich solche Beschäftigten, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Produktion selbst steht (vgl. BAG, Urteil v. 26.02.1985 - 3 AZR 632/82, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge - Druckindustrie).
Hierzu können auch reine Wartungs-, Überwachungs- und Umstellungsarbeiten gehören. Dass die (Hilfs-)Tätigkeiten zeitlich versetzt zu dem eigentlichen Druckvorgang anfallen, ist insoweit unerheblich.
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 01.03.2007 - 1 Ca 3760/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
3.Streitwert: 6.800,-- €.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.