12 Sa 1102/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-12, 12 Sa 1102/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-12, 12 Sa 1102/08
12 Sa 1102/08Labour CourtNov 12, 2008
Regest
Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1102/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-12
Aktenzeichen: 12 Sa 1102/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1112.12SA1102.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 33 GG, §§ 5, 11, 15, 22 AGG, § 8 LGG NRW
Leitsätze
Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Tenor
Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.06.2008 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.