6 Ta 580/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 6 Ta 580/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 6 Ta 580/08
6 Ta 580/08Labour CourtJan 12, 2009
Regest
1. Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten. 2. Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 580/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 6 Ta 580/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0112.6TA580.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 33 I, 23 II 2 RVG
Leitsätze
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Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten.
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Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung
Tenor
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Die Beschwerde der Rechtsanwälte E. u. a. vom 13.05.2008 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 wird zurückgewiesen.
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Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren wird auf 67.500,-- Euro festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Rechtsanwälte E. u. a. zu 6/7, die Arbeitgeberin zu 1/7.
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