16 TaBV 11/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-22, 16 TaBV 11/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-22, 16 TaBV 11/10
16 TaBV 11/10Labour CourtJun 22, 2010
Regest
Die Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG setzt eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) voraus. Ein Einigungsstellenspruch, der die Unterweisung ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung regelt, ist rechtsunwirksam, weil das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nur innerhalb des Rahmens des ArbSchG ausgeübt werden kann.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 TaBV 11/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: 16 TaBV 11/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0622.16TABV11.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: §§ 5, 12 ArbSchG; §§ 50, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 83 Abs. 3 ArbGG; § 130 Nr. 6 ZPO; Art. 6, 12 Richtlinie 89/391/EWG vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
Leitsätze
Die Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG setzt eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) voraus. Ein Einigungsstellenspruch, der die Unterweisung ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung regelt, ist rechtsunwirksam, weil das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nur innerhalb des Rahmens des ArbSchG ausgeübt werden kann.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.12.2009 - 1 BV 146/09 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.