Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-10-28, 11 Sa 522/10

11 Sa 522/10Labour CourtOct 28, 2010

Regest

1. Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung zur privaten Nutzung eines Firmen-PKW nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet (im Anschluss an BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - EzA § 14 MuSchG Nr. 15). Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (so zuletzt auch LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - LAGE § 4 EFZG Nr. 7). 2. Der Arbeitgeber kann nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages bzw. einer hiervon losgelösten Vereinbarung verpflichtet sein, die Privatnutzung des Firmen-PKW über die sechswöchige Frist der Entgeltfortzahlung hinaus zu gestatten. Sofern sich der Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag vorbehalten hat, das Nutzungsrecht jederzeit aufzuheben oder einzuschränken, unterliegt dieser Vorbehalt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 522/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 11 Sa 522/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1028.11SA522.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BGB §§ 305 ff.; EFZG § 3 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

  1. Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung zur privaten Nutzung eines Firmen-PKW nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet (im Anschluss an BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - EzA § 14 MuSchG Nr. 15). Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (so zuletzt auch LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - LAGE § 4 EFZG Nr. 7).

  2. Der Arbeitgeber kann nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages bzw. einer hiervon losgelösten Vereinbarung verpflichtet sein, die Privatnutzung des Firmen-PKW über die sechswöchige Frist der Entgeltfortzahlung hinaus zu gestatten. Sofern sich der Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag vorbehalten hat, das Nutzungsrecht jederzeit aufzuheben oder einzuschränken, unterliegt dieser Vorbehalt der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24.02.2010 - 3 Ca 2305/09 lev - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage auch hinsichtlich des in zweiter Instanz allein noch anhängigen Feststellungsantrags abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt auch die Kosten der Berufungsinstanz.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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