Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-17, 11 Sa 1788/10

11 Sa 1788/10Labour CourtMar 17, 2011

Regest

Da § 1 Abs. 1 Satz 1 TV Vorsorgeleistung vom 25.07.2008 im Einzelhandel NRW den Anspruch auf eine Vorsorgeleistung für das Jahr 2009 in Höhe von 150,-- € nur Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen in Verkaufsstellen zuspricht, kann die in § 1 Abs. 1 Satz 2 TV Vorsorgeleistung angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW vom 25.07.2008 nur die Verkaufsstelle betreffen, auch wenn die unmittelbare Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 MTV Betriebe erfasst.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1788/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: 11 Sa 1788/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0317.11SA1788.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: MTV Einzelhandel NRW § 5; TV Vorsorgeleistung

Leitsätze

Da § 1 Abs. 1 Satz 1 TV Vorsorgeleistung vom 25.07.2008 im Einzelhandel NRW den Anspruch auf eine Vorsorgeleistung für das Jahr 2009 in Höhe von 150,-- € nur Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen in Verkaufsstellen zuspricht, kann die in § 1 Abs. 1 Satz 2 TV Vorsorgeleistung angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW vom 25.07.2008 nur die Verkaufsstelle betreffen, auch wenn die unmittelbare Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 2 MTV Betriebe erfasst.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 18.10.2010 - 3 Ca 1355/10 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.