8 Sa 213/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 8 Sa 213/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 8 Sa 213/12
8 Sa 213/12Labour CourtJun 5, 2012
Regest
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 213/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 8 Sa 213/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0605.8SA213.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 307 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG
Leitsätze
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.01.2012 - Az. 4 Ca 2112/11 - teilweise abgeändert.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 893,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 6/7, die Beklagte zu 1/7.
5.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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