Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 13 Sa 1408/11

13 Sa 1408/11Labour CourtAug 16, 2012

Regest

Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1408/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-16

Aktenzeichen: 13 Sa 1408/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0816.13SA1408.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: ZPO § 308; ArbGG § 68

Leitsätze

Ein Verstoß gegen § 308 ZPO durch das Arbeitsgericht führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 19.08.2011 - 3 Ca 922/10 - aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens bleiben nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Ansatz.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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