12 TaBV 93/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-01-09, 12 TaBV 93/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-01-09, 12 TaBV 93/12
12 TaBV 93/12Labour CourtJan 9, 2013
Regest
Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 93/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: 12 TaBV 93/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0109.12TABV93.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG
Leitsätze
Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 09.08.2012 - 2 BV 21/12 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.