Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-04-26, 6 Sa 1701/12

6 Sa 1701/12Labour CourtApr 26, 2013

Regest

Folgeentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.12.2012 - AZ. 6 Sa 554/12 -.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1701/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-26

Aktenzeichen: 6 Sa 1701/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0426.6SA1701.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: §§ 155 Abs.4 S.9, 164 Abs.4 S.1 SGB V

Leitsätze

Folgeentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.12.2012 - AZ. 6 Sa 554/12 -.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.10.2012 - AZ: 4 Ca 2584/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das angefochtene Urteil im Kostenausspruch abgeändert und im Übrigen zum Zwecke der Klarstellung neu gefasst wird.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, 739,44 € netto auf das für die Klägerin eingerichtete Konto bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVAG (HPR) zu der dortigen Bestandsnummer 1009553 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 82% und die Beklagte zu 18% zu tragen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 30% und der Beklagten zu 70% auferlegt.

III.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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