5 Sa 1251/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-28, 5 Sa 1251/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-08-28, 5 Sa 1251/13
5 Sa 1251/13Labour CourtAug 28, 2014
Regest
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum "nächstmöglichen Termin" ist unbestimmt, so dass sich die einschlägige Kündigungsfrist nicht ermitteln lässt.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1251/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-28
Aktenzeichen: 5 Sa 1251/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0828.5SA1251.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 627 BGB, §§ 306 ff 360
Leitsätze
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum "nächstmöglichen Termin" ist unbestimmt, so dass sich die einschlägige Kündigungsfrist nicht ermitteln lässt.
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Wesel vom 29.08.2013 - 2 Ca 404/13 - teilweise abgeändert und wie
folgt formuliert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 01.02.2013 weder mit sofortiger Wirkung noch zum 31.03.2013 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.176,00 € brutto abzüg-
lich am 22.04.2013 gezahlter 1.030,00 € netto zuzüglich 5 % Punkte
Zinsen über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag seit dem
01.02.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.196,80 € brutto zuzüglich 5 % Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2013
zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.