7 Sa 1042/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-10-08, 7 Sa 1042/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-10-08, 7 Sa 1042/13
7 Sa 1042/13Labour CourtOct 8, 2014
Regest
Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, finden in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher bei der Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich keine Berücksichtigung.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1042/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-08
Aktenzeichen: 7 Sa 1042/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1008.7SA1042.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, finden in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher bei der Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG grundsätzlich keine Berücksichtigung.
Tenor
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 23.07.2013, 4 Ca 1477/12, wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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