Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-11, 16 Sa 631/14

16 Sa 631/14Labour CourtNov 11, 2014

Regest

Mietzuschüsse der Leistungs- bzw. Kostenträger sind Investitionskostenerstattungen im Sinne der Anlage 14 Abs. 5 AVR. Werden die Mietkosten einer Einrichtung über die Pflegesätze der Kostenträger finanziert, können diese nicht als "festgelegte oder verhandelte" Investitionskostenerstattungen im Sinne des Abs. 5 letzter Spiegelstrich der Anlage 14 AVR bei der Ermittlung des Jahresüberschusses berücksichtigt werden und die Kürzung der erfolgsabhängigen Jahressonderzahlung begründen. Das Testat eines Wirtschaftsprüfers, das das Vorliegen eines negativen Ergebnisses bescheinigt, entfaltet nicht die Fiktionswirkung nach Abs. 4 der Anlage 14 AVR, wenn es inhaltlich offensichtlich unrichtig ist.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 631/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-11

Aktenzeichen: 16 Sa 631/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1111.16SA631.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: ./.

Leitsätze

Mietzuschüsse der Leistungs- bzw. Kostenträger sind Investitionskostenerstattungen im Sinne der Anlage 14 Abs. 5 AVR.

Werden die Mietkosten einer Einrichtung über die Pflegesätze der Kostenträger finanziert, können diese nicht als "festgelegte oder verhandelte" Investitionskostenerstattungen im Sinne des Abs. 5 letzter Spiegelstrich der Anlage 14 AVR bei der Ermittlung des Jahresüberschusses berücksichtigt werden und die Kürzung der erfolgsabhängigen Jahressonderzahlung begründen.

Das Testat eines Wirtschaftsprüfers, das das Vorliegen eines negativen Ergebnisses bescheinigt, entfaltet nicht die Fiktionswirkung nach Abs. 4 der Anlage 14 AVR, wenn es inhaltlich offensichtlich unrichtig ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.05.2014 - 2 Ca 3197/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

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