7 Sa 1242/14•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14
7 Sa 1242/14Labour CourtApr 15, 2015
Regest
Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1242/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 7 Sa 1242/14
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0415.7SA1242.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 24 Abs. 4 TVöD
Leitsätze
Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2014, 14 Ca 3145/14, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.