9 Sa 421/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-10, 9 Sa 421/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-10, 9 Sa 421/15
9 Sa 421/15Labour CourtAug 10, 2015
Regest
Ein "Unternehmensübergang" in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers wird von der Richtlinie 2001/23/EG nicht erfasst, auch wenn dort vom "Übergang von Unternehmen" die Rede ist.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 421/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-10
Aktenzeichen: 9 Sa 421/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0810.9SA421.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Ein "Unternehmensübergang" in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers wird von der Richtlinie 2001/23/EG nicht erfasst, auch wenn dort vom "Übergang von Unternehmen" die Rede ist.
Tenor
1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.02.2015, Az. 5 Ca 3381/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
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