9 Sa 29/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-05-02, 9 Sa 29/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-05-02, 9 Sa 29/16
9 Sa 29/16Labour CourtMay 2, 2016
Regest
1) Der Arbeitgeber, der auf die Bundesagentur nach § 115 SGB X übergegangene Lohnansprüche nicht erfüllt, behält nicht Teile des dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltes im Sinne des § 266 a Abs. 3 StGB ein. Er erfüllt damit nur eine eigene gegenüber der Bundesagentur bestehende Pflicht nicht. 2) Wird der Bescheid über die Bewilligung vom Arbeitslosengeld nachträglich wieder aufgehoben, entfällt der ursprünglich eingetretene gesetzliche Anspruchsübergang nach § 115 SGB X nicht "automatisch". Es ist eine Rückabtretung erforderlich.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 29/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-02
Aktenzeichen: 9 Sa 29/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0502.9SA29.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 115 SGB X; § 823 Abs. 2 GBG i. V. m- § 266 a Abs. 3 StGB; § 266 a Abs. 3 StGB
Leitsätze
-
Der Arbeitgeber, der auf die Bundesagentur nach § 115 SGB X übergegangene Lohnansprüche nicht erfüllt, behält nicht Teile des dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltes im Sinne des § 266 a Abs. 3 StGB ein. Er erfüllt damit nur eine eigene gegenüber der Bundesagentur bestehende Pflicht nicht.
-
Wird der Bescheid über die Bewilligung vom Arbeitslosengeld nachträglich wieder aufgehoben, entfällt der ursprünglich eingetretene gesetzliche Anspruchsübergang nach § 115 SGB X nicht "automatisch". Es ist eine Rückabtretung erforderlich.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.11.2015, AZ 3 Ca 804/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.