12 Sa 939/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-10, 12 Sa 939/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-10, 12 Sa 939/16
12 Sa 939/16Labour CourtMay 10, 2017
Regest
1.Zur Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines schwerbehinderten Menschen auf einem anderen Arbeitsplatz, wenn das Integrationsamt diese Möglichkeit negativ geprüft hat: a)Einem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, bessere eigene Erkenntnisse über eine behindertengerechte Beschäftigung zu haben, als das Integrationsamt. b)Erklärt der Arbeitnehmer in der Verhandlung vor dem Integrationsamt, dass ihm die Beschäftigung an einer bestimmten Maschine aus Gründen seiner Behinderung nicht möglich sei, kann er sich auf diese - angebliche - Möglichkeit zur Beschäftigung im Kündigungsschutzprozess nicht mehr berufen. 2.Zu den Anforderungen an den Arbeitgeber nach Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers durch Umorganisation aus Überstunden mehrerer anderer Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz für den gekündigten schwerbehinderten Mitarbeiter zu schaffen (hier verneint).
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 939/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-10
Aktenzeichen: 12 Sa 939/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0510.12SA939.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG; § 81 Abs. 4 SGB IX, § 85 SGB IX; § 286 ZPO
Leitsätze
1.Zur Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines schwerbehinderten Menschen auf einem anderen Arbeitsplatz, wenn das Integrationsamt diese Möglichkeit negativ geprüft hat: a)Einem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, bessere eigene Erkenntnisse über eine behindertengerechte Beschäftigung zu haben, als das Integrationsamt. b)Erklärt der Arbeitnehmer in der Verhandlung vor dem Integrationsamt, dass ihm die Beschäftigung an einer bestimmten Maschine aus Gründen seiner Behinderung nicht möglich sei, kann er sich auf diese - angebliche - Möglichkeit zur Beschäftigung im Kündigungsschutzprozess nicht mehr berufen. 2.Zu den Anforderungen an den Arbeitgeber nach Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers durch Umorganisation aus Überstunden mehrerer anderer Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz für den gekündigten schwerbehinderten Mitarbeiter zu schaffen (hier verneint).
Tenor
1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.09.2016 - 3 Ca 358/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
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