4 TaBV 19/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 TaBV 19/19
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 TaBV 19/19
4 TaBV 19/19Labour CourtNov 27, 2019
Regest
Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 19/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 4 TaBV 19/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1127.4TABV19.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 19 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 BetrVG
Leitsätze
Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.
Tenor
| Die Beschwerden des Antragstellers sowie der Beteiligten zu 2. und zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.01.2019 - 2 BV 129/18 - werden zurückgewiesen. |
|---|
| Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.