18 Sa 1431/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-18, 18 Sa 1431/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-18, 18 Sa 1431/02
18 Sa 1431/02Labour CourtJul 18, 2003
Regest
1. Erbringt ein Auftragnehmer eine Dienstleistung innerhalb fremder Räumlichkeiten mit fremden Betriebsmitteln, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entschei-den, können ihm diese Betriebsmittel bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vor-liegt, nicht als eigene Betriebsmittel zugerechnet werden. 2. Übernimmt ein Auftragnehmer die Lagerhaltung eines Betriebs, welche vorher von einem Konkurrenten durchgeführt worden ist, unter Einsatz von zehn vom Vorgänger auch benutzten Elektrostaplern, aber ohne Übernahme der Belegschaft, liegt die notwendige Identität der Betriebe im Sinne eines Betriebsübergangs nicht vor.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1431/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-18
Aktenzeichen: 18 Sa 1431/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0718.18SA1431.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 1 BGB, § 112 BetrVG
Leitsätze
-
Erbringt ein Auftragnehmer eine Dienstleistung innerhalb fremder Räumlichkeiten mit fremden Betriebsmitteln, ohne dass ihm die Befugnis eingeräumt ist, über Art und Weise der Nutzung der Betriebsmittel im eigenwirtschaftlichen Interesse zu entschei-den, können ihm diese Betriebsmittel bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vor-liegt, nicht als eigene Betriebsmittel zugerechnet werden.
-
Übernimmt ein Auftragnehmer die Lagerhaltung eines Betriebs, welche vorher von einem Konkurrenten durchgeführt worden ist, unter Einsatz von zehn vom Vorgänger auch benutzten Elektrostaplern, aber ohne Übernahme der Belegschaft, liegt die notwendige Identität der Betriebe im Sinne eines Betriebsübergangs nicht vor.
Tenor
hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 18.07.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp
sowie die ehrenamtlichen Richter Kaiser und Hermanns
für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 02.08.2002 - 2 Ca 3455/02 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.