19 (5) Sa 342/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-23, 19 (5) Sa 342/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-23, 19 (5) Sa 342/05
19 (5) Sa 342/05Labour CourtNov 23, 2004
Regest
Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen ein-gestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 (5) Sa 342/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-23
Aktenzeichen: 19 (5) Sa 342/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1123.19.5SA342.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Leitsätze
Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen ein-gestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit)
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.01.2004 - 3 Ca 1999/03 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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