13 TaBV 10/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-17, 13 TaBV 10/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-17, 13 TaBV 10/04
13 TaBV 10/04Labour CourtDec 17, 2004
Regest
Für die Entscheidung der Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu wählen ist, kann nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der amtierenden Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 10/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-17
Aktenzeichen: 13 TaBV 10/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1217.13TABV10.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 94 SGB IX; § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX; § 14 a BetrVG; § 19 BetrVG; § 19 SchwbVWO
Leitsätze
Für die Entscheidung der Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu wählen ist, kann nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der amtierenden Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber die Liste der
Wahlberechtigten übergeben wird.
Tenor
Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.11.2003 - 3 BV 142/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:
Es wird festgestellt, dass die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 08.11.2002 unwirksam ist.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.