Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-29, 18 Sa 6/05

18 Sa 6/05Labour CourtJun 29, 2005

Regest

Kündigt der Eigentümer eines Schlachthofes den Werkvertrag mit einem Schlachtereiunternehmen, das zuvor alle Schlachtarbeiten im Schlachthof durchgeführt hatte und führt die Schlachtarbeiten in eigener Regie unter Übernahme von 38 der 47 Arbeitnehmer des früheren Schlachtereibetriebes mit insgesamt 43 Schlachtern selbst durch, so liegt ein Betriebsübergang vor.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 6/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 18 Sa 6/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0629.18SA6.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 613 a Abs. 1 BGB, § 10 B Nr. 1 b des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der W1xxxxxxxxxx Vieh- und Fleischzentrale Westfalen eG vom 08.12.1997

Leitsätze

Kündigt der Eigentümer eines Schlachthofes den Werkvertrag mit einem

Schlachtereiunternehmen, das zuvor alle Schlachtarbeiten im Schlachthof durchgeführt hatte und führt die Schlachtarbeiten in eigener Regie unter Übernahme von 38 der 47 Arbeitnehmer des früheren Schlachtereibetriebes mit insgesamt 43 Schlachtern selbst durch, so liegt ein Betriebsübergang vor.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.11.2004 - 3 Ca 220/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

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