3 Sa 1713/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-16, 3 Sa 1713/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-16, 3 Sa 1713/05
3 Sa 1713/05Labour CourtNov 16, 2005
Regest
Die eigenmächtige Abweichung von einem Speisenplan durch einen Koch in einem Seniorenwohnheim in der Weise, dass Hackfleischbällchen gedünstet statt gebraten worden sind, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor abgemahnt worden ist, weil er in einer Woche dreimal von einem Speisenplan abgewichen ist, indem er Wirsing statt Erbsen- und Möhrengemüse, Kartoffelsalat mit Ei und Gurke statt mit Speck und eine rote statt einer braunen Soße zu einer Haxe gefertigt hat.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 1713/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: 3 Sa 1713/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1116.3SA1713.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Die eigenmächtige Abweichung von einem Speisenplan durch einen Koch in einem
Seniorenwohnheim in der Weise, dass Hackfleischbällchen gedünstet statt gebraten worden sind, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor abgemahnt worden ist, weil er in einer Woche dreimal von einem Speisenplan abgewichen ist, indem er Wirsing statt Erbsen- und Möhrengemüse, Kartoffelsalat mit Ei und Gurke statt mit Speck und eine rote statt einer braunen Soße zu einer Haxe gefertigt hat.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 28.06.2005 - Az: 1 (3) Ca 687/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.