18 Ta 731/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-18, 18 Ta 731/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-18, 18 Ta 731/05
18 Ta 731/05Labour CourtNov 18, 2005
Regest
Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Ta 731/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-18
Aktenzeichen: 18 Ta 731/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1118.18TA731.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 114 ZPO
Leitsätze
Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 29.08.2005 - 6 (3) Ca 1240/04 - wird zurückgewiesen.
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