16 Sa 1593/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-22, 16 Sa 1593/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-22, 16 Sa 1593/05
16 Sa 1593/05Labour CourtMay 22, 2006
Regest
Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1593/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-22
Aktenzeichen: 16 Sa 1593/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0522.16SA1593.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 287 II ZPO
Leitsätze
Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.04.2005 - 5 Ca 3290/04 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, Überstundenvergütung in Höhe von 3.459,37 € brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2004 zu zahlen, auszahlbar an die Bundesagentur für Arbeit.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 6/5, der Kläger zu 1/6.
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