9 Sa 69/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-24, 9 Sa 69/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-24, 9 Sa 69/06
9 Sa 69/06Labour CourtOct 24, 2006
Regest
Eine Ausbildungsvergütung, die etwa 45 % der tariflichen Vergütung entspricht, ist jedenfalls in zu 100 % geförderten außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG noch angemessen, sofern kein Missbrauch der durch die Bestimmungen der §§ 240 ff. SGB III bereitgestellten öffentlichen Fördermöglichkeiten durch den Träger der Ausbildung erkennbar ist. Es kommt dabei nicht darauf an, wie der Maßnahmeträger organisiert ist (hier: privatwirtschaftliches Unternehmen)
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 69/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-24
Aktenzeichen: 9 Sa 69/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1024.9SA69.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 17 Abs. 1 BBiG; §§ 240 ff. SGB III
Leitsätze
Eine Ausbildungsvergütung, die etwa 45 % der tariflichen Vergütung entspricht, ist jedenfalls in zu 100 % geförderten außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG noch angemessen, sofern kein Missbrauch der durch die Bestimmungen der §§ 240 ff. SGB III bereitgestellten öffentlichen Fördermöglichkeiten durch den Träger der Ausbildung erkennbar ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, wie der Maßnahmeträger organisiert ist (hier:
privatwirtschaftliches Unternehmen)
Tenor
-
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.