19 Sa 896/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-07, 19 Sa 896/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-07, 19 Sa 896/06
19 Sa 896/06Labour CourtNov 7, 2006
Regest
Haben die Vertragsparteien im tarifgebundenen Arbeitsverhältnis eine vom Manteltarifvertrag abweichende höhere Arbeitszeit bei gleich bleibender Vergütung vereinbart, so ist die Differenzvergütung auch dann nachzuzahlen, wenn der entsprechende Lohntarif nur noch nachwirkt.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 896/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-07
Aktenzeichen: 19 Sa 896/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1107.19SA896.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 TVG, MTV Einzelhandel
Leitsätze
Haben die Vertragsparteien im tarifgebundenen Arbeitsverhältnis eine vom
Manteltarifvertrag abweichende höhere Arbeitszeit bei gleich bleibender Vergütung vereinbart, so ist die Differenzvergütung auch dann nachzuzahlen, wenn der entsprechende Lohntarif nur noch nachwirkt.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 20.04.2006 - 2 Ca 2524/05 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 651,00 Euro brutto nebst Prozesszinsen i.H.v. 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.11.2005 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.