13 Sa 1100/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-24, 13 Sa 1100/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-24, 13 Sa 1100/06
13 Sa 1100/06Labour CourtNov 24, 2006
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 1100/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-24
Aktenzeichen: 13 Sa 1100/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1124.13SA1100.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2006 - 6 Ca 326/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.01.2006 aufgelöst worden ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Drucker zu unveränderten Arbeitsbedingungen in D3xxxxxx bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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