9 Sa 712/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-28, 9 Sa 712/06
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 712/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-28
Aktenzeichen: 9 Sa 712/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1128.9SA712.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 5 u. 6 BGB; §§ 19, 20 UmwG
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.03.2006 - 5 (4) Ca 2002/05 - teilweise abgeändert:
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Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten K1xxxxxxxxx GmbH & Co. KG ein Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer zu einem Stundenentgelt von 8,62 € bei einer regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit von 65 Stunden besteht.
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Die Beklagte K1xxxxxxxxx GmbH & Co. KG wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Kraftfahrer weiter zu beschäftigen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 %, die Beklagten zu 60 %.
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Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 16.995,77 € festgesetzt.
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Die Revision wird nicht zugelassen
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