Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-21, 15 Sa 1347/06

15 Sa 1347/06Labour CourtDec 21, 2006

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1347/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 15 Sa 1347/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1221.15SA1347.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 90 SGB IX

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 02.03.2006 - 4 Ca 2543/05 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung vom 15.09.2005 noch durch die Kündigung vom 27.09.2005 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30.04.2006 fortbestanden hat. Die Klage auf Weiterbeschäftigung über den 30.04.2006 hinaus wird abgewiesen.

Von den Kosten des Teil-Urteils vom 02.03.2006 und von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 4/10, die Beklagte 6/10.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 10.000,00 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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