19 Sa 1589/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-13, 19 Sa 1589/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-13, 19 Sa 1589/06
19 Sa 1589/06Labour CourtFeb 13, 2007
Regest
1. Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt. 2. Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten, kann er nicht zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis beanspruchen. Denn das Zwischenzeugnis ist dem Endzeugnis gegenüber subsidiär, so dass es an dem erforderlichen triftigen Grund fehlt.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1589/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-13
Aktenzeichen: 19 Sa 1589/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0213.19SA1589.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 109 GewO
Leitsätze
-
Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt.
-
Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten, kann er nicht
zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis beanspruchen. Denn das Zwischenzeugnis ist dem Endzeugnis gegenüber subsidiär, so dass es an dem erforderlichen triftigen Grund fehlt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 19.09.2006 - 5 (4) Ca 1288/06 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.