5 Sa 1905/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-07-18, 5 Sa 1905/06
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 1905/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-18
Aktenzeichen: 5 Sa 1905/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0718.5SA1905.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers vom 07.12.2006 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 25.10.2006 – 2 Ca 1022/06 – abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund Befristung mit Ablauf des 30.04.2006 zu Ende gegangen ist, sondern darüber hinaus unbefristet fortbesteht.
Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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