10 Ta 353/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-28, 10 Ta 353/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-08-28, 10 Ta 353/07
10 Ta 353/07Labour CourtAug 28, 2007
Regest
Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 353/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-28
Aktenzeichen: 10 Ta 353/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0828.10TA353.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3 S. 2; 33 Abs. 3 RVG, § 45 Abs. 1 GKG, § 40 Abs. 2 BetrVG
Leitsätze
Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der
Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die
Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht.
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.05.2007 - 5 BVGa 6/07 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.