12 Sa 750/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-04, 12 Sa 750/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-04, 12 Sa 750/07
12 Sa 750/07Labour CourtSep 4, 2007
Regest
Die Klägerin machte erfolglos neben der Eingruppierung in eine höhere Entwicklungsstufe des jetzigen TV-BA einen Übergangsbetrag aus der Übergangsbestimmung in § 7 TVÜ-BA geltend. Den in der Vergangenheit liegenden Stichtag, der für die Überführung in die neue Tarifstruktur ausschlaggebend war, hielt die Kammer für rechtswirksam.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 750/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-04
Aktenzeichen: 12 Sa 750/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0904.12SA750.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) vom 28.03.2006; Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in den TV-BA und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-BA) vom 28.03.2006
Leitsätze
Die Klägerin machte erfolglos neben der Eingruppierung in eine höhere Entwicklungsstufe des jetzigen TV-BA einen Übergangsbetrag aus der Übergangsbestimmung in § 7 TVÜ-BA geltend. Den in der Vergangenheit liegenden Stichtag, der für die Überführung in die neue Tarifstruktur ausschlaggebend war, hielt die Kammer für rechtswirksam.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 14.03.2007 - 3 Ca 2494/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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