4 Sa 452/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-21, 4 Sa 452/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-09-21, 4 Sa 452/07
4 Sa 452/07Labour CourtSep 21, 2007
Regest
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Tarifvertragsparteien bei der betrieblichen Altersversorgung für Arbeiter einerseits und für die Angestellten andererseits unterschiedliche Regelungssysteme schaffen, sofern sie dabei anknüpfen an die unterschiedlichen Vergütungssysteme für die aktiv Beschäftigten (hier: BAT bzw. BMT-G).
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 452/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-21
Aktenzeichen: 4 Sa 452/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0921.4SA452.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG
Leitsätze
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn
Tarifvertragsparteien bei der betrieblichen Altersversorgung für Arbeiter einerseits und für die Angestellten andererseits unterschiedliche Regelungssysteme schaffen, sofern sie dabei anknüpfen an die unterschiedlichen Vergütungssysteme für die aktiv Beschäftigten (hier: BAT bzw. BMT-G).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.11.2006 - 10 Ca 2780/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.