Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-08-13, 16 Sa 1729/08

16 Sa 1729/08Labour CourtAug 13, 2009

Regest

Der TV-Ärzte-KF gilt nicht im Ganzen für Ärzte, deren Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2007 unter den BAT-KF fiel und die in Heimen der Behindertenhilfe tätig sind. Aus dem TVÜ-Ärzte-KF lässt sich ein solcher Anspruch nicht ableiten, da er lediglich die Vergütung der Ärzte betrifft. Diese richtet sich allerdings auch für Ärzte, die nicht an Krankenhäusern tätig sind, nach § 11 TV-Ärzte-KF.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1729/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-13

Aktenzeichen: 16 Sa 1729/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0813.16SA1729.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16 Kammer

Leitsätze

Der TV-Ärzte-KF gilt nicht im Ganzen für Ärzte, deren Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2007 unter den BAT-KF fiel und die in Heimen der Behindertenhilfe tätig sind. Aus dem TVÜ-Ärzte-KF lässt sich ein solcher Anspruch nicht ableiten, da er lediglich die Vergütung der Ärzte betrifft. Diese richtet sich allerdings auch für Ärzte, die nicht an Krankenhäusern tätig sind, nach § 11 TV-Ärzte-KF.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.10.2008 - 6 Ca 1586/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 20.160,00 €

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