Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-09-03, 17 Sa 678/09

17 Sa 678/09Labour CourtSep 3, 2009

Regest

Nach § 2 II b MTV-Bahn-BKK muss der Arbeitsvertrag bei Eingehung eines befristeten Ar-beitsverhältnisses Angaben zur Dauer und zum Zweck der Befristung enthalten. Die Tarif-vorschrift schließt weder die sachgrundlose Befristung aus noch enthält sie ein Zitiergebot.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 678/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-03

Aktenzeichen: 17 Sa 678/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0903.17SA678.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 14 I 2 Nr. 2, Nr. 5, II TzBfG, § 2 MTV-Bahn-BKK i.d.F. v. 23.06.2006

Leitsätze

Nach § 2 II b MTV-Bahn-BKK muss der Arbeitsvertrag bei Eingehung eines befristeten Ar-beitsverhältnisses Angaben zur Dauer und zum Zweck der Befristung enthalten. Die Tarif-vorschrift schließt weder die sachgrundlose Befristung aus noch enthält sie ein Zitiergebot.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Münster vom 31.03.2009 – 3 Ca 1354/08 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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