The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
18 Sa 1615/19•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-05-20, 18 Sa 1615/19
18 Sa 1615/19Labour CourtMay 20, 2020
Der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung steht nicht entgegen, dass ein Unternehmen, das den von ihm geführten Betrieb stilllegt und alle Arbeitnehmer entlässt, bei der Auswahl von Arbeitnehmern mitwirkt, die nach dem Ausspruch der Kündigungen in einem anderen Unternehmen eingestellt werden, sofern kein Betriebs(teil-) übergang i.S.d. § 613a BGB vorliegt und die Grundsätze über den konzernbezogenen Kündigungsschutz nicht eingreifen.
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 18 Sa 1615/19
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0520.18SA1615.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung steht nicht entgegen, dass ein Unternehmen, das den von ihm geführten Betrieb stilllegt und alle Arbeitnehmer entlässt, bei der Auswahl von Arbeitnehmern mitwirkt, die nach dem Ausspruch der Kündigungen in einem anderen Unternehmen eingestellt werden, sofern kein Betriebs(teil-) übergang i.S.d. § 613a BGB vorliegt und die Grundsätze über den konzernbezogenen Kündigungsschutz nicht eingreifen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 04.09.2019 – 3 Ca 2271/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.