The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
1 SHa 16/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-08-30, 1 SHa 16/24
1 SHa 16/24Labour CourtAug 30, 2024
Stellt sich ein Ersuchen gem. §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO auf Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts als eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts dar, kann der Antrag als rechtsmissbräuchlich verworfen werden. Substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben, durch die die Arbeitskapazität des Gerichts rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, müssen im Übrigen nicht beschieden werden. Eine Entscheidung stellte eine unverhältnismäßige und nicht hinnehmbare Behinderung der Erfüllung justizieller Aufgaben dar.
Entscheidungsdatum: 2024-08-30
Aktenzeichen: 1 SHa 16/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0830.1SHA16.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 46 Abs. 1 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO
Stellt sich ein Ersuchen gem. §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO auf Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts als eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts dar, kann der Antrag als rechtsmissbräuchlich verworfen werden. Substanzlose und offensichtlich aussichtslose Anträge oder Eingaben, durch die die Arbeitskapazität des Gerichts rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, müssen im Übrigen nicht beschieden werden. Eine Entscheidung stellte eine unverhältnismäßige und nicht hinnehmbare Behinderung der Erfüllung justizieller Aufgaben dar.
Der Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts wird als rechtsmissbräuchlich verworfen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.