Landgericht Aachen, 1992-06-24, 7 S 209/92

7 S 209/92Cantonal CourtJun 24, 1992

Full text

Landgericht Aachen — 7 S 209/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-24

Aktenzeichen: 7 S 209/92

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1992:0624.7S209.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 1992 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 13/92 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im 1. Obergeschoss des Hauses ................... belegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Korridor sowie Bad und Toilette zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30. September 1992 gewährt.

Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

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