1 O 507/00•Landgericht Aachen, 2002-03-05, 1 O 507/00
Full text
Landgericht Aachen — 1 O 507/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-05
Aktenzeichen: 1 O 507/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0305.1O507.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner EUR 1.148,60 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 75 % und die Beklagten 25 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar und für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vom Beklagten beizutreibenden leistet.
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