43 O 52/09•Landgericht Aachen, 2009-11-27, 43 O 52/09
Full text
Landgericht Aachen — 43 O 52/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-27
Aktenzeichen: 43 O 52/09
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2009:1127.43O52.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93.043,62 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basis¬zinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen.
Die Klägerin wird mit der weiter gehenden Klage, die Beklagte wird mit der Wider¬klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben
die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 %
zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig voll¬streckbar. Die Klägerin darf die Voll¬streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des für die Beklag¬te vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.