Landgericht Aachen, 2010-06-04, 8 O 594/07

8 O 594/07Cantonal CourtJun 4, 2010

Full text

Landgericht Aachen — 8 O 594/07 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-04

Aktenzeichen: 8 O 594/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2010:0604.8O594.07.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 8 Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.631,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.1.2008 abzüglich der in dem Anerkenntnisurteil vom 9.4.2009 bereits tenorierten 442,71 € zu zahlen.

Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger 961,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.11.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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